| Die
Mitgliedschaft im Verein VHE steht natürlichen Personen, Unternehmen, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften offen. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben. Dem Vereinsvorstand steht das Recht zu, eine Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (Art.6 der Statuten des VHE vom 23.10.97) Unsere Mitglieder sind automatisch
Mitglied des Vereins EUROVAPOR,
der europäischen Vereinigung |
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| > natürliche Personen | Fr. 60.-- | |
| > Familien ( = mindestens eine erwachsene Person und alle mit ihr im gleichen Haushalt lebenden Personen) |
Fr. 100.-- | |
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juristische
Personen > Unternehmen > öffentlich-rechtliche Körperschaften |
Fr. 250.-- | |